Samstag, 14. Juli 2018

Alarm am Tümpel

N-Nitrosodimethylamin (NDMA) ist ins Wasser gelangt, weshalb empfohlen wird, nicht nur nichts mehr aus dem Tümpel zu trinken, sondern bis zum vollständigen Wasseraustausch, bzw. einem Starkregen ab 45 l/m², dieses Gewässer zu verlassen. Man merkt also, die oberste Froschbehörde kümmert sich.

Bei Ihnen etwa auch?
Keinesfalls! Sie können die paar Pillen, die der eine oder andere sogar schon seit Jahren einnimmt, ruhig weiter fressen. Ist sowieso schon zu spät, oder aber Sie können das ab. Ein gepökeltes Eisbein, mit ein oder zwei Pils genossen, ist ja auch nicht ohne... Das wissen Sie bereits, aber hat es Folgen?
Sehen Sie!

Und, dass das verdreckte Valsartan, welches aus China billig erworben worden ist, Ihnen nicht mehr zugemutet werden soll?
Oder, dass man, da man ja bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln jeden Empfänger kennt, an Ihrer Tür klingelt, ein unvergiftetes Schächtelchen hinhält, im Gegenzug Ihnen die alte (angebrochene) Schachtel abnimmt...?
Fehlanzeige!
So weit geht anscheinend die "Liebe" nicht.


Ich würde mir an Ihrer Stelle die Deliquenten merken und ihre eigenen Pillen schlucken lassen, die dann hoffentlich auch noch schön bitter sein werden!
Aber mal ganz abseits aller Wunschgedanken: Gibt es denn keine sinnvolle Eingangskontrolle? Man wusste doch, dass das Syntheseverfahren 2012 geändert worden ist. Da läuten doch stets alle Alarmglocken, und man nutzt ausgefeilte Analysetechnik, die Wirkstoffmischung neu zu charakterisieren, bzw. die neue Wirkstoffmischung überhaupt zu charakterisieren. Üblicherweise.
Sie ahnen aber schon, ...das kostet nämlich was. Und so bleiben eben vielleicht Sie und vielleicht wir alle auf der Strecke. Dafür hat man den Begriff Kollateralschaden parat.

Und da das Ding 'nen Namen hat, kann man wenigstens darauf schon mal anstoßen!

Prosit!
Ihr nun etwas hypertone Frosch

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